Hinweise zum Sozialfond


Verfasst von: Schulleitung am 26 Sep 2022
Sehr geehrte Eltern, 
hiermit möchten wir Sie erinnern und informieren, dass Sie bzw. Ihr Kind Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn Sie folgende Leistungen erhalten:
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Das umfasst z.B. die Mittagsverpflegung, Ausflüge oder Schulbedarf.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Brandenburg.
 
Auch über den Schulsozialfond können wir Ihr Kind unterstützen:
  • Projekte, Exkursionen, Veranstaltungen (Fahrschein, Eintrittskarte o.Ä.)
  • Schulmaterialien
  • Sportbekleidung
Dazu benötigt die Schule eine Kopie des Leistungsbescheides z. B. vom Jobcenter.
Hier ist meist nur die erste Seite (mit dem Namen des Kindes) erforderlich. 
Wenn Sie einen neuen Bescheid erhalten, bitte eine Kopie dem Kind mitschicken.