Liebe Eltern,
die neuen Anträge auf anteilige Erstattung von Schülerfahrtkosten für das Schuljahr 2025/2026 können ab 2. Mai 2025 gestellt werden. Die Jahreskarten können bis spätestens 19.09.2025 bei den Verkehrsbetrieben eingelöst werden. Jedoch sind die Jahreskarten nur vom 01.08.2025 bis 31.07.2026 (Schuljahr) gültig.
Einen Anspruch auf anteilige Erstattung der Fahrkosten hat derjenige, dessen Schulweg in der einfachen Entfernung 2 km zur besuchten Schule entspricht oder überschreitet. Der Schulweg ist der kürzeste verkehrsübliche Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der besuchten Schule.
Die anteilige Fahrtkostenerstattung beträgt 60 % und wird in der Regel in Form von Wertcoupons zur Einlösung bei den Verkehrsbetrieben Brandenburg an der Havel GmbH gewährt. Bei Vorlage eines gültigen Familienpasses, entfällt die Kostenbeteiligung.